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Die Vergütung der Leistungen richtet sich nach der Pflegesatzvereinbarung gemäß § 85 und § 87 SGB XI sowie den im Rahmenvertrag § 75 SGB XI festgelegten Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten.
Die Rechnungslegung erfolgt durch die Einrichtung.
Pflegesätze ab 01.08.2020150.35 KB
Merkblatt - Hilfe zur Pflege101.76 KB
Finanzierung Kurzzeitpflege246.1 KB